Diese AGB gelten ergänzend zur individuellen Mandatsvereinbarung für alle Dienstleistungen von RISCONIA Estate Services.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen RISCONIA Estate Services (nachfolgend "RISCONIA") und ihren Kunden über die Erbringung von Koordinations- und Organisationsleistungen im Zusammenhang mit Nachlässen und Vorsorgeplanung in der Schweiz und Deutschland.
RISCONIA erbringt ausschliesslich Projektkoordinations- und Organisationsleistungen. RISCONIA tritt ausdrücklich nicht auf als:
Ein Mandatsvertrag kommt durch die beidseitige Unterzeichnung einer individuellen Mandatsvereinbarung oder Kurz-Auftragsbestätigung zustande. Anfragen über das Angebotstool oder das Kontaktformular der Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Anfrage.
| Paket | Charakter der Vergütung |
|---|---|
| BASIC / PLUS / PREMIUM | Pauschalpreis gemäss individueller Mandatsvereinbarung |
| FAMILY OFFICE | Individuell vereinbarte Vergütung, ggf. mit wiederkehrender Jahresgebühr |
| Zusatzleistungen | Nach Aufwand (Stundensatz) oder Pauschale gemäss individueller Vereinbarung |
Die auf der Website veröffentlichten Preise sind Richtwerte für die Ersteinschätzung. Der endgültige Preis wird erst mit der individuellen Mandatsvereinbarung verbindlich festgelegt. Preise in Euro (€) sind eigenständig kalkulierte Marktpreise, keine tagesaktuelle Währungsumrechnung.
Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Zahlungsarten: Banküberweisung, TWINT
Bei Pauschalpreisen ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung bei Auftragserteilung sowie der Restbetrag bei Mandatsabschluss fällig.
RISCONIA haftet für Schäden, die im Rahmen der Koordinationsleistung durch eigenes Verschulden entstehen, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
RISCONIA behandelt alle im Rahmen eines Mandats bekannt werdenden Informationen vertraulich. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Der Kunde kann ein laufendes Mandat jederzeit mit angemessener Ankündigungsfrist kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. RISCONIA kann ein Mandat aus wichtigem Grund kündigen, etwa bei fehlender Mitwirkung des Kunden oder Zahlungsverzug.
Sofern der Kunde Verbraucher im Rechtssinne ist und der Vertrag im Fernabsatz oder ausserhalb der Geschäftsräume von RISCONIA geschlossen wird, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäss separater Widerrufsbelehrung.
Anwendbares Recht: Schweizer Recht, mit zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen, Art. 6 Rom-I-Verordnung
Gerichtsstand: Schaffhausen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026